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title: "Definition: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz-vor-art-20-abs-3-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)

## Definition

Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss eine hoheitliche Maßnahme <word idx="0"/>, <word idx="1"/> und <word idx="2"/> sein, um den mit ihr verfolgten legitimen Zweck zu erreichen.

## Erläuterung

<erklaerung>Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist <b>nicht explizit kodifiziert</b>. Hergeleitet wird er aus dem — ebenfalls nicht ausdrücklich normierten — <b>Rechtsstaatsprinzip</b> sowie aus der <b>Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte</b> gegen den Staat. Damit kommt ihm Verfassungsrang zu.</erklaerung>
<vertiefung>Ausführlich hergeleitet hat das BVerfG den Grundsatz in der Entscheidung <a href="https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv019342.html">BVerfGE 19, 342 – Wencker</a> (RdNr. 17).</vertiefung>
<klausurhinweis>Häufig — und zu Unrecht — wird die Verhältnismäßigkeitsprüfung als subjektiv geprägt, ungenau und willkürlich abgetan und entsprechend unstrukturiert sowie knapp behandelt. Mit einer sorgfältigen Prüfung kannst Du Dich klar abheben!</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz-vor-art-20-abs-3-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
