Definition · Öffentliches Recht

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)

Definition

Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss eine hoheitliche Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den mit ihr verfolgten legitimen Zweck zu erreichen.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • BVerfG, Beschl. v. 15.12.1965 - 1 BvR 513/65 = BVerfGE 19, 342
  • Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11.A. 2023, § 14 RdNr. 53

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.