Definition · Öffentliches Recht

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)

vor Art. 20 Abs. 3 GG
Definition
Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss eine hoheitliche Maßnahme , und sein, um den mit ihr verfolgten legitimen Zweck zu erreichen.
Erläuterung
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nicht explizit kodifiziert. Hergeleitet wird er aus dem — ebenfalls nicht ausdrücklich normierten — Rechtsstaatsprinzip sowie aus der Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat. Damit kommt ihm Verfassungsrang zu.
Vertiefung
Ausführlich hergeleitet hat das BVerfG den Grundsatz in der Entscheidung BVerfGE 19, 342 – Wencker (RdNr. 17).
Klausurentipp
Häufig — und zu Unrecht — wird die Verhältnismäßigkeitsprüfung als subjektiv geprägt, ungenau und willkürlich abgetan und entsprechend unstrukturiert sowie knapp behandelt. Mit einer sorgfältigen Prüfung kannst Du Dich klar abheben!
Kontext
Was versteht man unter dem „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.