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title: "Definition: Vergnügungsstätte (§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/vergnuegungsstaette-4a-abs-3-nr-2-baunvo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Vergnügungsstätte (§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)

## Definition

Vergnügungsstätten sind eine Nutzungsart, bei der die kommerzielle Unterhaltung der Besucher durch entsprechende Dienstleistungen des Betreibers im Vordergrund steht. Ihre Kennzeichen sind kommerzielle Freizeitgestaltung und Amüsierbetrieb.

## Erläuterung

Zu den typischen Vergnügungsstätten i.S.d. BauNVO zählen Spielhallen und Spielbanken ebenso wie sämtliche Arten von Diskotheken und Nachtlokalen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/vergnuegungsstaette-4a-abs-3-nr-2-baunvo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
