Definition · Strafrecht

Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB)

§ 12 Abs. 2 StGB
Definition
Vergehen sind Taten, die im mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.
Erläuterung
Klausurentipp
Der Begriff ist in § 12 Abs. 2 StGB legaldefiniert. Du brauchst ihn also nicht auswendig zu lernen!
Kontext
Wann handelt es sich bei einer strafbaren Tat um ein „Vergehen“ (§ 12 Abs. 2 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.