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title: "Definition: Verfallen (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verfallen-226-abs-1-nr-3-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verfallen (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

## Definition

Das <word idx="0"/> in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung setzt einen <word idx="1"/> andauernden (<word idx="2"/>), den <word idx="3"/> erheblich beeinträchtigenden Krankheitszustand voraus, dessen Beseitigung sich zurzeit nicht absehen lässt.<vertiefung>Der Begriff der "geistigen Behinderung" entspricht zwar dem Wortlaut der Norm, gilt jedoch zunehmend als veraltet. Vorzugswürdiger wäre in diesem Zusammenhang "intellektuelle Beeinträchtigung".In der Klausur solltest Du Dich jedoch an den Gesetzestext halten.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verfallen-226-abs-1-nr-3-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
