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title: "Definition: Verdächtigen (§ 164 Abs. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verdaechtigen-164-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verdächtigen (§ 164 Abs. 1 StGB)

## Definition

Verdächtigen ist das <word idx="0"/> oder Zugänglichmachen von <word idx="1"/>, das einen Verdacht gegen eine bestimmte <word idx="2"/> begründen oder einen schon bestehenden Verdacht verstärken kann.

## Erläuterung

In Betracht kommen die ausdrückliche oder stillschweigende Äußerung (sog. Beweismittelfiktion) sowie das unechte Unterlassen aus Garantenstellung.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verdaechtigen-164-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
