Definition · Strafrecht

Verdächtigen (§ 164 Abs. 1 StGB)

§ 164 Abs. 1 StGB
Definition
Verdächtigen ist das oder Zugänglichmachen von , das einen Verdacht gegen eine bestimmte begründen oder einen schon bestehenden Verdacht verstärken kann.
Erläuterung

In Betracht kommen die ausdrückliche oder stillschweigende Äußerung (sog. Beweismittelfiktion) sowie das unechte Unterlassen aus Garantenstellung.

Kontext
Definiere den Begriff „verdächtigen“ (§ 164 Abs. 1 StGB)!

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.