Definition · Strafrecht

Verdächtigen (§ 164 Abs. 1 StGB)

Definition

Verdächtigen ist das Unterbieten oder Zugänglichmachen von Tatsachenmaterial, das einen Verdacht gegen eine bestimmte andere Person begründen oder einen schon bestehenden Verdacht verstärken kann.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „verdächtigen“ (§ 164 Abs. 1 StGB)!
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 164 RdNr. 4

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.