Definition · Strafrecht

Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)

§ 30 StGB
Definition
Eine Verbrechensverabredung ist die (ausdrückliche oder konkludente) gemeinte Übereinkunft wenigstens Personen, ein Verbrechen zu begehen oder einen Dritten zu einem Verbrechen .
Erläuterung

Eine Vorstufe zur Mittäterschaft oder zur gemeinsamen Anstiftung bildet die Verabredung damit.

Kontext
Was versteht man unter einer „Verbrechensverabredung“ (§ 30 Abs. 2 StGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.