Definition · Strafrecht

Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB)

§ 12 Abs. 1 StGB
Definition
Verbrechen sind Taten, die im mit Freiheitsstrafe von oder darüber bedroht sind.
Erläuterung
Klausurentipp
Eine Legaldefinition des Begriffs findet sich in § 12 Abs. 1 StGB; auswendiglernen ist daher entbehrlich!
Kontext
Wann handelt es sich bei einer strafbaren Tat um ein „Verbrechen“ (§ 12 Abs. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.