Definition · Zivilrecht

Verbraucher (§ 13 BGB)

Definition

Verbraucher ist jede natürliche Person (persönliches Kriterium), die ein Rechtsgeschäft (sachliches Kriterium) zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit (funktionales Kriterium) zugerechnet werden können.

Erläuterung
Kontext
Wer ist Verbraucher i.S.d. § 13 BGB?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Bachmann, in: MüKo BGB, 10.A. 2025, § 13 RdNr. 75

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.