Definition · Zivilrecht

Verbraucher (§ 13 BGB)

§ 13 BGB
Definition
Verbraucher ist jede (persönliches Kriterium), die ein (sachliches Kriterium) zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer noch ihrer selbstständigen Tätigkeit (funktionales Kriterium) zugerechnet werden können.
Erläuterung
Der Verbraucherbegriff wird in § 13 BGB legaldefiniert. Inhaltlich ist die Definition spiegelbildlich zum Unternehmerbegriff in § 14 Abs. 1 BGB. Die Prüfung hat demnach parallel zu erfolgen.
Kontext
Wer ist Verbraucher i.S.d. § 13 BGB?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.