Verbraucher ist jede (persönliches Kriterium), die ein (sachliches Kriterium) zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer noch ihrer selbstständigen Tätigkeit (funktionales Kriterium) zugerechnet werden können.
Erläuterung
Der Verbraucherbegriff wird in § 13 BGB legaldefiniert. Inhaltlich ist die Definition spiegelbildlich zum Unternehmerbegriff in § 14 Abs. 1 BGB. Die Prüfung hat demnach parallel zu erfolgen.
Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.
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