Definition · Öffentliches Recht

Verbots staatlicher Beihilfen (Art. 107 Abs. 1 AEUV)

Art. 107 Abs. 1 AEUV
Definition
Mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind staatliche oder aus gewährte gleich welcher Art, die durch die Begünstigung Unternehmen oder Produktionszweige den verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den zwischen Mitgliedstaaten .
Kontext
Was versteht man unter dem „Verbot staatlicher Beihilfen“ (Art. 107 Abs. 1 AEUV)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.