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title: "Definition: Verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verbotene-eigenmacht-858-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB)

## Definition

Verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB) ist jede widerrechtlich vorgenommene Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzers in der Ausübung seiner tatsächlichen Sachherrschaft. Widerrechtlich ist die Besitzbeeinträchtigung, wenn sie ohne den Willen des Besitzers erfolgt und gesetzlich nicht besonders gestattet ist. Die Beeinträchtigung kann in einer Sachentziehung oder in einer sonstigen Störung bestehen.

## Erläuterung

Eine <b>Legaldefinition</b> des Begriffs der verbotenen Eigenmacht enthält <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/858.html" title="&sect; 858 BGB: Verbotene Eigenmacht">§ 858 Abs. 1 BGB</a>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verbotene-eigenmacht-858-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
