Definition · Strafrecht

Verbergen (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definition

Das Verbergen umschreibt Tätigkeiten wie das Verstecken und Verlegen, die den Zugriff auf den Gegenstand erschweren.

Kontext
Definiere den Begriff „Verbergen“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I , 23. A. 2021, § 23 RdNr. 10

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.