Definition · Strafrecht

Verbergen (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Definition
Das Verbergen umschreibt wie das Verstecken und , die den auf den Gegenstand erschweren.
Kontext
Definiere den Begriff „Verbergen“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.