Definition · Zivilrecht

Valutaverhältnis (§ 328 BGB)

Definition

Das Valutaverhältnis beim Vertrag zugunsten Dritter ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger (Versprechensempfänger) und dem Dritten.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „Valutaverhältnis“ beim Vertrag zugunsten Dritter:
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 37 RdNr. 10

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.