Definition · Zivilrecht

Unvollkommene Verbindlichkeit (vor § 241 BGB)

Definition
Eine unvollkommene Verbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit des , deren Erfüllung der zwar , aber nicht kann.
Erläuterung
Praktisch wichtigster Fall ist hier die Verjährung.
Vertiefung
Fehlt es bereits an einem Forderungsrecht des Gläubigers, spricht man von einer Naturalobligation: keine rechtliche, sondern lediglich eine „natürliche" Leistungspflicht. Beispiele dafür sind Spiel-/Wettschulden (§ 762 Abs. 1 S. 1 BGB) sowie Ansprüche aus Heiratsvermittlung (§ 656 Abs. 1 S. 1 BGB).
Kontext
Was versteht man unter einer „unvollkommenen Verbindlichkeit“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.