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title: "Definition: Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/unternehmer-14-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB)

## Definition

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (persönliches Kriterium), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (sachliches Kriterium) in Ausführung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (funktionales Kriterium) handelt.

## Erläuterung

In <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/14.html" title="&sect; 14 BGB: Unternehmer">§ 14 Abs. 1 BGB</a> ist der Unternehmerbegriff <b>legaldefiniert</b>. Inhaltlich verhält sich die Definition spiegelbildlich zum <b>Verbraucherbegriff in <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/13.html" title="&sect; 13 BGB: Verbraucher">§ 13 BGB</a></b>. Demzufolge erfolgt die Prüfung parallel.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/unternehmer-14-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
