Definition · Zivilrecht

Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB)

§ 14 Abs. 1 BGB
Definition
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige ( Kriterium), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ( Kriterium) in Ausführung ihrer oder selbstständigen Tätigkeit ( Kriterium) handelt.
Erläuterung
In § 14 Abs. 1 BGB ist der Unternehmerbegriff legaldefiniert. Inhaltlich verhält sich die Definition spiegelbildlich zum Verbraucherbegriff in § 13 BGB. Demzufolge erfolgt die Prüfung parallel.
Kontext
Wer ist Unternehmer i.S.d.§ 14 Abs. 1 BGB?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.