Definition · Zivilrecht

Unternehmensfortführung (§ 25 HGB)

§ 25 HGB
Definition
Unternehmensfortführung liegt vor, wenn zumindest der des Unternehmens beibehalten wird. Es muss sich für den Rechtsverkehr der Eindruck einer des Unternehmens in seinem wesentlichen ergeben.
Kontext
Definiere den Begriff „Unternehmensfortführung“ (§ 25 HGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.