Definition · Strafrecht

Unterlassungsdelikte, unechte (vor § 13 StGB)

vor § 13 StGB
Definition
Ein unechtes Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der der Täter die eines Tatbestands nicht , obgleich er iSv §  Abs. 1 eine entsprechende hat.
Erläuterung
Vertiefung
Daneben existieren die echten Unterlassungsdelikte. Hierbei handelt es sich um Straftaten, bei denen (bereits) das vom Deliktstatbestand umschriebene Verhalten ein bestimmtes Unterlassen ist.
Kontext
Was versteht man unter einem „unechten Unterlassungsdelikt“ ?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.