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title: "Definition: Unterlassungsdelikte, echte (vor § 13 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/unterlassungsdelikte-echte-vor-13-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Unterlassungsdelikte, echte (vor § 13 StGB)

## Definition

Ein echtes Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der (bereits) das vom Deliktstatbestand umschriebene Verhalten ein bestimmtes Unterlassen ist.

## Erläuterung

<vertiefung>Daneben existieren auch <b>unechte</b> Unterlassungsdelikte. Erfasst werden hierdurch Straftaten, bei denen der Täter die Verwirklichung eines Tatbestands nicht verhindert, obwohl ihm iSv § 13 Abs. 1 eine entsprechende Sonderpflicht obliegt.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/unterlassungsdelikte-echte-vor-13-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
