Definition · Strafrecht

Unterlassungsdelikte, echte (vor § 13 StGB)

vor § 13 StGB
Definition
Ein echtes Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der (bereits) das vom umschriebene Verhalten ein bestimmtes ist.
Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „echten Unterlassungsdelikt“ ?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.