Definition · Strafrecht

Unterlassungsdelikt (vor § 13 StGB)

vor § 13 StGB
Definition
Ein Unterlassungsdelikt ist eine , bei der die ihm einer Tatbestandsverwirklichung zurechenbar .
Erläuterung
Vertiefung
Die Unterlassungsdelikte gliedern sich ihrerseits in echte und unechte Unterlassungsdelikte:
Echte Unterlassungsdelikte sind Straftaten, bei denen (bereits) das vom Deliktstatbestand umschriebene Verhalten ein bestimmtes Unterlassen ist.
Unechte Unterlassungsdelikte liegen vor, wenn der Täter die Verwirklichung eines Tatbestands nicht abwendet, obwohl ihn iSv § 13 Abs. 1eine entsprechende Sonderpflicht trifft.
Kontext
Was versteht man unter einem „Unterlassungsdelikt“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.