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title: "Definition: Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/unrichtigkeit-des-grundbuchs-894-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)

## Definition

Das Grundbuch ist unrichtig, wenn die aus dem <word idx="0"/> ersichtliche Rechtslage (= <word idx="1"/> Rechtslage) nicht mit der wirklichen Rechtslage (= <word idx="2"/> Rechtslage) übereinstimmt.

## Erläuterung

Davon ist auszugehen, wenn ein bestehendes Recht nicht oder unvollständig eingetragen oder zu Unrecht gelöscht ist oder ein Recht eingetragen ist, das in Wirklichkeit nicht oder nicht mehr besteht. Insoweit kann das Grundbuch hinsichtlich <b>Rechtsbestand, Rechtsinhalt oder Rechtsinhaber</b> unrichtig sein.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/unrichtigkeit-des-grundbuchs-894-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
