Definition · Zivilrecht

Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)

Definition

Das Grundbuch ist unrichtig, wenn die aus dem Grundbuchinhalt ersichtliche Rechtslage (= formelle Rechtslage) nicht mit der wirklichen Rechtslage (= materielle Rechtslage) übereinstimmt.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter der Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Vieweg/Lorz, Sachenrecht, 9.A. 2022, § 13, Rdnr. 58
  • Wellenhofer, Sachenrecht, 32.A. 2017, § 20, Rdnr. 4

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.