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title: "Definition: Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/unmoeglichkeit-275-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB)

## Definition

Unmöglichkeit liegt vor, wenn der Leistungspflicht ein dauerhaftes und unüberwindbares Hindernis entgegensteht. Es genügt, dass der Schuldner das Hindernis nicht überwinden kann (subjektive Unmöglichkeit). Erst recht liegt Unmöglichkeit aber vor, wenn dies für niemanden möglich ist (objektive Unmöglichkeit).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/unmoeglichkeit-275-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
