Definition · Strafrecht

Unmittelbarkeit (§ 263 Abs. 1 StGB)

§ 263 Abs. 1 StGB
Definition
Eine Vermögensverfügung ist unmittelbar, wenn das Verhalten des ohne zusätzliche deliktische des zu der Vermögensminderung führt.
Kontext
Was versteht man unter „Unmittelbarkeit“ (§ 263 Abs. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.