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title: "Definition: Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/unmittelbares-ansetzen-22-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)

## Definition

Der Täter setzt unmittelbar an, wenn er <word idx="0"/> die Schwelle zum „<word idx="1"/>“ überschreitet und <word idx="2"/> Handlungen vornimmt, die nach seiner Vorstellung von der Tat bei ungestörtem Fortgang <word idx="3"/> zur Tatbestandsverwirklichung führen oder mit ihr in unmittelbarem <word idx="4"/> Zusammenhang stehen.

## Erläuterung

<vertiefung>Mittels des Kriteriums des unmittelbaren Ansetzens grenzt man den <b>strafbaren Versuch</b> von der <b>straflosen Vorbereitungshandlung</b> ab. Wegen der Bedeutung dieser Abgrenzung haben sich zahlreiche Theorien herausgebildet (etwa Sphärentheorie, Theorie der Feuerprobe, Gefährdungstheorie, Zwischenaktstheorie). In den meisten Konstellationen führen sie zu übereinstimmenden Ergebnissen; der BGH verbindet sie entsprechend der hier dargestellten Definition.</vertiefung><klausurhinweis>Sind im Sachverhalt keine besonderen Probleme angelegt, reicht es aus, die hier dargestellte Definition zu verwenden, ohne im Einzelnen auf die Theorien einzugehen.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/unmittelbares-ansetzen-22-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
