Mittels des Kriteriums des unmittelbaren Ansetzens grenzt man den strafbaren Versuch von der straflosen Vorbereitungshandlung ab. Wegen der Bedeutung dieser Abgrenzung haben sich zahlreiche Theorien herausgebildet (etwa Sphärentheorie, Theorie der Feuerprobe, Gefährdungstheorie, Zwischenaktstheorie). In den meisten Konstellationen führen sie zu übereinstimmenden Ergebnissen; der BGH verbindet sie entsprechend der hier dargestellten Definition.
Sind im Sachverhalt keine besonderen Probleme angelegt, reicht es aus, die hier dargestellte Definition zu verwenden, ohne im Einzelnen auf die Theorien einzugehen.