Definition · Strafrecht

Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)

§ 22 StGB
Definition
Der Täter setzt unmittelbar an, wenn er die Schwelle zum „“ überschreitet und Handlungen vornimmt, die nach seiner Vorstellung von der Tat bei ungestörtem Fortgang zur Tatbestandsverwirklichung führen oder mit ihr in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Erläuterung
Vertiefung
Mittels des Kriteriums des unmittelbaren Ansetzens grenzt man den strafbaren Versuch von der straflosen Vorbereitungshandlung ab. Wegen der Bedeutung dieser Abgrenzung haben sich zahlreiche Theorien herausgebildet (etwa Sphärentheorie, Theorie der Feuerprobe, Gefährdungstheorie, Zwischenaktstheorie). In den meisten Konstellationen führen sie zu übereinstimmenden Ergebnissen; der BGH verbindet sie entsprechend der hier dargestellten Definition.
Klausurentipp
Sind im Sachverhalt keine besonderen Probleme angelegt, reicht es aus, die hier dargestellte Definition zu verwenden, ohne im Einzelnen auf die Theorien einzugehen.
Kontext
Definiere den Begriff des „unmittelbaren Ansetzens“ zum Versuch (§ 22 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.