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title: "Definition: Unmittelbarer Besitz"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/unmittelbarer-besitz"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Unmittelbarer Besitz

## Definition

Der unmittelbare Besitz ist die von einem <word idx="0"/> getragene tatsächliche Sachherrschaft einer <word idx="1"/> über eine Sache. Tatsächliche Sachherrschaft setzt eine <word idx="2"/> Beziehung zur Sache in der Weise voraus, dass man in der Lage ist, jederzeit beliebig auf die Sache <word idx="3"/>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/unmittelbarer-besitz
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
