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title: "Definition: Unglücksfall (§ 323c StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/ungluecksfall-323c-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Unglücksfall (§ 323c StGB)

## Definition

Als Unglücksfall gilt ein <word idx="0"/> auftretendes Ereignis, das eine erhebliche <word idx="1"/> für ein Individualrechtsgut begründet.

## Erläuterung

Da der Grund des Unglücksfalls keine Rolle spielt, sind auch Straftaten erfasst; ein Schadenseintritt wird nicht vorausgesetzt. Typische Klausurkonstellationen bilden (1) Verletzungen infolge von Straftaten gegen Leib und Leben, (2) Verletzungen aus Straßenverkehrsunfällen sowie (3) Verletzungen nach einem Suizidversuch.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/ungluecksfall-323c-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
