Definition · Strafrecht

Unechte technische Aufzeichnung (§ 268 Abs. 1 StGB)

§ 268 Abs. 1 StGB
Definition
Eine technische Aufzeichnung ist unecht, wenn sie den erweckt, Resultat eines selbsttätigen Aufzeichnungsvorgangs zu sein, der und frei von ablief.
Kontext
Wann ist eine technische Aufzeichnung "unecht" (§ 268 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.