---
title: "Definition: Unabwendbares Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/unabwendbares-ereignis-17-abs-3-stvg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Unabwendbares Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG)

## Definition

Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der <word idx="0"/> selbst dann nicht zu vermeiden gewesen wäre, wenn die <word idx="1"/> <word idx="2"/> angewendet worden wäre.

## Erläuterung

Vergleichbar dem Begriff der höheren Gewalt (<a href="https://dejure.org/gesetze/StVG/7.html" title="&sect; 7 StVG: Haftung des Halters, Schwarzfahrt">§ 7 Abs. 2 StVG</a>) ist auch das unabwendbare Ereignis <b>wertend zu betrachten</b>. <b>Rechtsprechung ist hier recht streng</b>: verlangt wird ein Verhalten als <b>„Idealfahrer“</b>. Die bloße Beachtung der Verkehrsregeln reicht insoweit nicht aus — der Fahrer muss bei seinem Verhalten in der konkreten Verkehrssituation auch <d>alle möglichen und naheliegenden Gefahrenmomente sowie fremde Fahrfehler berücksichtigen</d>.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/unabwendbares-ereignis-17-abs-3-stvg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
