Definition · Zivilrecht

Unabwendbares Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG)

Definition

Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Unfall selbst dann nicht zu vermeiden gewesen wäre, wenn die größtmögliche Sorgfalt angewendet worden wäre.

Erläuterung
Kontext
Wann wurde der Unfall zweier Kraftfahrzeuge durch ein „unabwendbares Ereignis“ verursacht (§ 17 Abs. 3 StVG)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • BGH, Urt. v. 18.01.2005 - VI ZR 115/04 = NZV 2005, 305
  • Walter, in: BeckOGK-StVG, 1.1.2022, § 17 RdNr. 15

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.