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title: "Definition: Umgekehrter Tatbestandsirrtum"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/umgekehrter-tatbestandsirrtum"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Umgekehrter Tatbestandsirrtum

## Definition

Ein umgekehrter Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter sich zu seinen <word idx="0"/> irrt und ein in Wirklichkeit nicht vorliegendes <word idx="1"/> für <word idx="2"/> hält. Dies kann zu einer Versuchsstrafbarkeit führen, soweit der Versuch des betreffenden Delikts mit Strafe bedroht ist (sogenannter <word idx="3"/> Versuch, <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/23.html" title="&sect; 23 StGB: Strafbarkeit des Versuchs">§ 23 Abs. 3 StGB</a>).

## Erläuterung

Beispiel: Wer eine Sache wegnimmt, die ihm selbst gehört (= Irrtum über Fremdheit des Tatobjekts).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/umgekehrter-tatbestandsirrtum
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
