Definition · Strafrecht

Umgekehrter Tatbestandsirrtum

Definition

Ein umgekehrter Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter sich zu seinen Ungunsten irrt und ein in Wirklichkeit nicht vorliegendes Tatbestandsmerkmal für gegeben hält. Dies kann zu einer Versuchsstrafbarkeit führen, soweit der Versuch des betreffenden Delikts mit Strafe bedroht ist (sogenannter untauglicher Versuch, § 23 Abs. 3 StGB).

Erläuterung
Kontext

Definiere den Begriff „umgekehrter Tatbestandsirrtum“:

Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Rolf Schmidt, Strafrecht AT, 23.A. 2023, RdNr. 279.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.