Definition · Strafrecht

Umgekehrter Tatbestandsirrtum

Definition
Ein umgekehrter Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter sich zu seinen irrt und ein in Wirklichkeit nicht vorliegendes für hält. Dies kann zu einer Versuchsstrafbarkeit führen, soweit der Versuch des betreffenden Delikts mit Strafe bedroht ist (sogenannter Versuch, § 23 Abs. 3 StGB).
Erläuterung

Beispiel: Wer eine Sache wegnimmt, die ihm selbst gehört (= Irrtum über Fremdheit des Tatobjekts).

Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.