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title: "Definition: Übernahmeverschulden (§ 276 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/uebernahmeverschulden-276-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Übernahmeverschulden (§ 276 BGB)

## Definition

Übernahmeverschulden liegt vor, wenn der Schuldner eine Leistungspflicht übernommen hat, obwohl er <word idx="0"/> oder infolge Fahrlässigkeit <word idx="1"/>, dass er zu ihrer <word idx="2"/> Erfüllung nicht in der Lage ist.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/uebernahmeverschulden-276-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
