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title: "Definition: Übergabe der Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/uebergabe-der-kaufsache-433-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Übergabe der Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB)

## Definition

Übergabe der Kaufsache bedeutet Übertragung des <word idx="0"/> Besitzes. Die Einräumung <word idx="1"/> Besitzes oder die <word idx="2"/> des Herausgabeanspruchs reichen nur dann aus, wenn im Kaufvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/uebergabe-der-kaufsache-433-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
