Definition · Strafrecht

Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Definition
Ein Überfall ist ein auf den Verletzten, dessen er sich nicht und auf den er sich nicht kann.
Kontext
Definiere den Begriff „Überfall“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.