Definition · Zivilrecht

Überbau (§ 912 BGB)

§ 912 BGB
Definition
Ein Überbau ist ein einheitliches , welches über die des eigenen, auf ein fremdes errichtet wird.
Kontext
Definiere den Begriff „Überbau“ (§ 912 BGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.