Definition · Zivilrecht

Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)

Definition

Unter dem Trennungsprinzip versteht man die strenge Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und der Änderung der Rechtszuordnung (= Verfügungsgeschäft).

Kontext

Was versteht man unter dem „Trennungsprinzip“ im Zivilrecht?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Wertenbruch, BGB AT, 6.A. 2024, § 3 RdNr. 1f.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.