Definition · Zivilrecht

Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)

vor § 104 BGB
Definition
Unter dem Trennungsprinzip versteht man die strenge Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen und der Änderung der Rechtszuordnung (= ).
Kontext

Was versteht man unter dem „Trennungsprinzip“ im Zivilrecht?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.