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title: "Definition: Tiefgreifende Bewusstseinsstörung (§ 20 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/tiefgreifende-bewusstseinsstoerung-20-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Tiefgreifende Bewusstseinsstörung (§ 20 StGB)

## Definition

Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eine schwere nicht krankhafte Bewusstseinstrübung oder -einengung, die zu einem Verlust der raumzeitlichen Orientierung führt (z. B. extreme Gefühlsbewegungen mit körperlichen Begleiterscheinungen, str. Rauschzustände).

## Erläuterung

Zweistufig erfolgt die Prüfung der (verminderten) <b>Schuldunfähigkeit</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/20.html" title="&sect; 20 StGB: Schuldunf&auml;higkeit wegen seelischer St&ouml;rungen">§§ 20</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/21.html" title="&sect; 21 StGB: Verminderte Schuldf&auml;higkeit">21 StGB</a>): <br><b>(1)</b> Vorliegen muss zunächst einer der vier im Gesetz genannten <b>biologischen</b> Befunde (krankhaft seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Intelligenzminderung, schwere seelische Störung).
<br><b>(2)</b> Sodann ist zu prüfen, ob der Täter wegen dieses Befunds psychisch unfähig — also entweder in seiner Einsichts- oder in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt — war.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/tiefgreifende-bewusstseinsstoerung-20-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
