Definition · Strafrecht

Tiefgreifende Bewusstseinsstörung (§ 20 StGB)

Definition

Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eine schwere nicht krankhafte Bewusstseinstrübung oder -einengung, die zu einem Verlust der raumzeitlichen Orientierung führt (z. B. extreme Gefühlsbewegungen mit körperlichen Begleiterscheinungen, str. Rauschzustände).

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einer „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ (§ 20 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 22 RdNr. 5 ff.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.