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title: "Definition: Testierwille"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/testierwille"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Testierwille

## Definition

Testierwille ist der <word idx="0"/> Wille, ein <word idx="1"/> Testament zu errichten.

## Erläuterung

Ausdrücklich kann der Testierwille zutage treten – etwa durch die Überschrift „Mein Testament“. Daneben kann er sich aber auch aus den Umständen ermitteln lassen (Aufbewahrungsort, Material, etc.).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/testierwille
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
