Definition · Zivilrecht

Testierwille

Definition

Testierwille ist der ernstliche Wille, ein rechtsverbindliches Testament zu errichten.

Erläuterung
Kontext

Was ist der Testierwille?

Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Sticherling, in: MüKo BGB, 9.A. 2022, § 2247 RdNr. 8

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.