Definition · Zivilrecht

Testierfreiheit (vor § 1922 BGB)

vor § 1922 BGB § 2302 BGB
Definition
Die gibt dem Erblasser das Recht, nach freiem Belieben durch eine von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Sie ist Ausdruck und Verwirklichung der und gehört zum Wesensgehalt der , die durch Art. 14 Abs. 1 S.1 GG gewährleistet wird.
Kontext

Was versteht man unter „Testierfreiheit“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.