Definition · Öffentliches Recht

Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG)

Definition

Das Telekommunikationsgeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mithilfe des Telekommunikationsverkehrs.

Erläuterung
Kontext
Was schützt das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 GG?
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Kingreen/Poscher, Staatsrecht II: Grundrechte, 38. A. 2022, RdNr. 1042, 1043, 1038ff.
  • Schmidt, Grundrechte, 26.A. 2021, RdNr. 733, 734a, 734c.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.