Definition · Zivilrecht

Teilzeitarbeitsverhältnis (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)

Definition

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) liegt ein Teilzeitarbeitsverhältnis vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als diejenige vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG).

Erläuterung
Eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten soll durch die Bestimmungen des TzBfG ausgeschlossen werden — diesen Schutzzweck normiert § 1 TzBfG.
Kontext
Was versteht man unter einem „Teilzeitarbeitsverhältnis“(§ 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG)?
Rechtsprechung & Quellen 1

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.