Definition · Zivilrecht

Tatsächliche Sachherrschaft

Definition

Tatsächliche Sachherrschaft setzt eine räumliche Beziehung zur Sache in der Weise voraus, dass man in der Lage ist, jederzeit beliebig auf die Sache physisch einzuwirken.

Erläuterung
Kontext

Was versteht man unter tatsächlicher Sachherrschaft?

Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • F. Schäfer, in: MüKo BGB, 9.A. 2023, § 854 Rn. 28ff.
  • Vieweg, Sachenrecht, 9. Aufl. 2022, § 2 RdNr. 1

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.