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title: "Definition: Tatsachen (§ 263 Abs. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/tatsachen-263-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Tatsachen (§ 263 Abs. 1 StGB)

## Definition

Tatsachen sind dem Beweis zugängliche Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit. Tatsachen des Innenlebens sind insb. Überzeugungen, Kenntnisse und Absichten.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/tatsachen-263-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
