Definition · Strafrecht

Tatsachen (§ 185 StGB)

§ 185 StGB § 186 StGB
Definition
Tatsachen sind oder Zustände der oder Gegenwart, die dem zugänglich sind.
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.